Ihre interne Meldestelle — ausgelagert an Ihren Datenschutzbeauftragten.
Ab 50 Beschäftigten ist eine interne Meldestelle Pflicht. Als Datenschutzbeauftragter übernehme ich sie für Sie — unabhängig, vertraulich und ohne Interessenkonflikt.
Wer muss eine Meldestelle einrichten?
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße bereitzustellen.
- Ab 250 Beschäftigten: bereits seit Juli 2023 verpflichtend
- 50–249 Beschäftigte: seit Dezember 2023 verpflichtend
- Versäumnisse können mit Bußgeldern bis 20.000 € geahndet werden
Auch unter 50 Beschäftigten sinnvoll
Eine interne Meldestelle stärkt das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden, hält Hinweise im Haus und bietet eine Alternative zur öffentlichen Meldung. Gemäß § 14 HinSchG dürfen Sie die Aufgaben ausdrücklich an einen Dritten auslagern.
Warum die Meldestelle an mich auslagern?
Als Datenschutzbeauftragter bin ich für die Rolle der internen Meldestelle besonders geeignet — rechtlich anerkannt und ohne Interessenkonflikt.
Kein Interessenkonflikt
Als DSB bin ich laut HinSchG ideal für die Meldestelle geeignet (§ 15) — beide Rollen vertragen sich.
Unabhängig & extern
Eine externe Stelle senkt die Hemmschwelle und das Missbrauchsrisiko — von den Datenschutzbehörden befürwortet.
Auslagerung ist erlaubt
§ 14 HinSchG erlaubt ausdrücklich, Dritte mit den Aufgaben der internen Meldestelle zu betrauen.
Vertraulich & dokumentiert
Alle Meldungen werden vertraulich und dauerhaft dokumentiert und fristgerecht aufbewahrt.
Kaum Aufwand für Sie
Keine neue Software, kein Einarbeiten — Sie nennen mich als Meldestelle und nutzen fertige Kontaktkanäle.
Monatsbericht
Auf Wunsch erhalten Sie monatlich einen Überblick über die eingegangenen Meldungen.
Die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Preise pro Monat, zzgl. MwSt, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl (Beispiele bis 999 Mitarbeitende). Genaue Konditionen im Erstgespräch.
- Meldeportal für Ihr Unternehmen
- Hinweise an Ihre interne Ombudsperson
- Mustertext zur Mitarbeiter-Information
- Vertrauliche, dauerhafte Dokumentation
- Externe + interne Ombudsperson
- Vorprüfung & Unterstützung
- Vertrauliche Dokumentation
- Monatsbericht auf Wunsch
- Komplette Bearbeitung & Filterung
- Externe Ombudsperson
- Interne Ermittlungen bei Bedarf
- Maximale Entlastung für Ihr Team
So richten wir Ihre Meldestelle ein.
Von der ersten Frage bis zum laufenden Betrieb — unkompliziert und fristgerecht.
Erstgespräch
Wir klären Ihre Mitarbeiterzahl, Ihre Pflichten und das passende Modell.
Modell wählen
Kompakt, Ausgewogen oder Umfassend — je nach Bedarf und Unternehmensgröße.
Einrichtung
Ich richte Ihr Meldeportal ein — auf Wunsch mit Ihrem Logo auf den Formularen.
Mitarbeitende informieren
Sie erhalten einen fertigen Mustertext zur Bekanntmachung im Unternehmen.
Laufender Betrieb
Meldungen laufen vertraulich bei mir auf und werden dokumentiert und aufbewahrt.
Bericht & Fristen
Fristgerechte Aufbewahrung, auf Wunsch ein monatlicher Bericht über Meldungen.
HinSchG — kurz erklärt.
Meldestelle einfach auslagern.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.
HinSchG-Beratung anfragen.
Erzählen Sie kurz von Ihrem Unternehmen — ich melde mich mit dem passenden Modell und den nächsten Schritten.
