Hinweisgeberschutz · HinSchG · Dresden & Sachsen

Ihre interne Meldestelle — ausgelagert an Ihren Datenschutzbeauftragten.

Ab 50 Beschäftigten ist eine interne Meldestelle Pflicht. Als Datenschutzbeauftragter übernehme ich sie für Sie — unabhängig, vertraulich und ohne Interessenkonflikt.

ab 50
Beschäftigte → Meldestelle-Pflicht
20.000 €
mögliches Bußgeld bei Versäumnis
§ 14
Auslagerung an Dritte erlaubt
kein
Interessenkonflikt als DSB

Wer muss eine Meldestelle einrichten?

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße bereitzustellen.

  • Ab 250 Beschäftigten: bereits seit Juli 2023 verpflichtend
  • 50–249 Beschäftigte: seit Dezember 2023 verpflichtend
  • Versäumnisse können mit Bußgeldern bis 20.000 € geahndet werden

Auch unter 50 Beschäftigten sinnvoll

Eine interne Meldestelle stärkt das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden, hält Hinweise im Haus und bietet eine Alternative zur öffentlichen Meldung. Gemäß § 14 HinSchG dürfen Sie die Aufgaben ausdrücklich an einen Dritten auslagern.

Warum auslagern

Warum die Meldestelle an mich auslagern?

Als Datenschutzbeauftragter bin ich für die Rolle der internen Meldestelle besonders geeignet — rechtlich anerkannt und ohne Interessenkonflikt.

⚖️

Kein Interessenkonflikt

Als DSB bin ich laut HinSchG ideal für die Meldestelle geeignet (§ 15) — beide Rollen vertragen sich.

🛡️

Unabhängig & extern

Eine externe Stelle senkt die Hemmschwelle und das Missbrauchsrisiko — von den Datenschutzbehörden befürwortet.

Auslagerung ist erlaubt

§ 14 HinSchG erlaubt ausdrücklich, Dritte mit den Aufgaben der internen Meldestelle zu betrauen.

🔒

Vertraulich & dokumentiert

Alle Meldungen werden vertraulich und dauerhaft dokumentiert und fristgerecht aufbewahrt.

Kaum Aufwand für Sie

Keine neue Software, kein Einarbeiten — Sie nennen mich als Meldestelle und nutzen fertige Kontaktkanäle.

📊

Monatsbericht

Auf Wunsch erhalten Sie monatlich einen Überblick über die eingegangenen Meldungen.

Drei Modelle

Die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Preise pro Monat, zzgl. MwSt, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl (Beispiele bis 999 Mitarbeitende). Genaue Konditionen im Erstgespräch.

Kompakt
ab 49 €
  • Meldeportal für Ihr Unternehmen
  • Hinweise an Ihre interne Ombudsperson
  • Mustertext zur Mitarbeiter-Information
  • Vertrauliche, dauerhafte Dokumentation
Umfassend
ab 699 €
  • Komplette Bearbeitung & Filterung
  • Externe Ombudsperson
  • Interne Ermittlungen bei Bedarf
  • Maximale Entlastung für Ihr Team
Ablauf

So richten wir Ihre Meldestelle ein.

Von der ersten Frage bis zum laufenden Betrieb — unkompliziert und fristgerecht.

01

Erstgespräch

Wir klären Ihre Mitarbeiterzahl, Ihre Pflichten und das passende Modell.

02

Modell wählen

Kompakt, Ausgewogen oder Umfassend — je nach Bedarf und Unternehmensgröße.

03

Einrichtung

Ich richte Ihr Meldeportal ein — auf Wunsch mit Ihrem Logo auf den Formularen.

04

Mitarbeitende informieren

Sie erhalten einen fertigen Mustertext zur Bekanntmachung im Unternehmen.

05

Laufender Betrieb

Meldungen laufen vertraulich bei mir auf und werden dokumentiert und aufbewahrt.

06

Bericht & Fristen

Fristgerechte Aufbewahrung, auf Wunsch ein monatlicher Bericht über Meldungen.

Häufige Fragen

HinSchG — kurz erklärt.

HinSchG

Meldestelle einfach auslagern.

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.

Kontakt

HinSchG-Beratung anfragen.

Erzählen Sie kurz von Ihrem Unternehmen — ich melde mich mit dem passenden Modell und den nächsten Schritten.

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Antworti. d. R. innerhalb von 24 h