Datenschutzschulung mit Test – Verkehrsunternehmen für Fortgeschrittene
Bildrechte – Verkehrsunternehmen
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Die Bildrechte-Checkliste zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hilft Ihnen bei der Rechteklärung zur Erstellung und Verwendung von
- Fotos, die identifizierbare Personen zeigen – Prüfung der Persönlichkeitsrechte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (DSGVO und nationale Datenschutzgesetze) sowie das „Recht am Bild“ (Kunsturheberrechtsgesetz, KUG)
- Fotos, die Sie nicht selber erstellt haben – Prüfung der Nutzungsrechte und Einhaltung der Pflichten als Bildnutzer
- Fotos, die fremde Gegenstände zeigen – Prüfung der Aufnahme und Wiedergabe von Architektur, Kunst, Design und fremden Eigentum
- Fotos, die fremde Markenzeichen zeigen – Prüfung der Einhaltung der Markenrechte fremder Unternehmen
2. Unternehmensbezug
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- Fotos oder Bilder von internen Dokumenten dürfen nur dann angefertigt werden, wenn es dafür eine Arbeitsanweisung gibt.
- Fotos oder Bilder von Personen / Mitarbeiter*innen ist zusätzlich nur dann erlaubt, wenn diese Person sein Einverständnis gegeben hat oder es Rechtlich erforderlich ist.
(z.b. Videoaufzeichnungen von Betriebsgeländen zum Schutz und der Sicherheit von Personal & Betriebseigentum und Beweissicherung für eine Strafverfolgung.)